Ambulant sozialpädagogische Maßnahmen für junge Straffällige im Landkreis VerdenZugang des/r Teilnehmer_InZu den überwiegenden Maßnahmen haben Pflicht-teilnehmer_In gem. §10 und §§ 45 /47 JGG Zugang.Die Entscheidung über die Teilnahme obliegt dem Gericht und der am Verfahren beteiligten Jugend-gerichtshilfe. Es sind auch freiwillige Maßnahmen möglich.Aufgaben:Einzelbetreuung durch eine/n Betreuungshelfer_InSoziale GruppenarbeitSoziale Trainingskurse (als zeitlich befristete Reaktion auf bestimmte Trends)Soziale Gruppenarbeit in Form Sozialer Arbeitseinsätze Täter-Opfer-Ausgleich
Die ambulant sozialpädagogischen Maßnahmen werden durch SoFa e.V., dem Verein ambulanter Erziehungshilfen e.V., Fokus gGmBH und Caritas Verden durchgeführt.Die unterschiedlichen Maßnahmen werden durchweg von Dipl. Sozialpädagog_Innen und anderen anerkannten Fachkräften geleitet, die mehrjährige Erfahrungen in der Arbeit mit delinquenten Jugendlichen und Heranwachsenden haben bzw. durch entsprechende Fortbildungen für diese Tätigkeit qualifiziert sind.Die Finanzierung erfolgt über die Jugendhilfe im Landkreis Verden und dem Landesjugendamt.